Urteil nach Tod in Schrebergarten vom BGH bestätigt

Lingen. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch gegen einen Meppener bestätigt, dem vorgeworfen wurde, in einer Kleingartenkolonie in Lingen eine Frau umgebracht zu haben. Das meldet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Der Ehemann des Opfers war in Revision gegangen. Diese haben die Karlsruher Richter jetzt als unbegründet verworfen. Die Frau war im November 2013 in Folge eines Streit zwischen zwei betrunkenen Pärchen ums Leben gekommen. /mk

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