Vier Jahre und neun Monate Haft für Reinhard R.
Lingen – Reinhard R. muss für Vier Jahre und neun Monate in Haft. Anschließend bleibt er in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet muss R. seinem Opfer außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Damit folgt das Gericht Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Beide hatten vier Jahre Haft gefordert. Der Sicherungsverwahrte Reinhard R. war im Mai 2014 nach dem Missbrauch einer 13-Jährigen während eines Freigangs nicht in die JVA Lingen zurückgekehrt. Eine Woche war er auf der Flucht, bis er von Zielfahndern in Emmerich am Rhein gefasst wurde. /ig