Verwaltungsgericht entscheidet: Mann wird nach Haftstrafe abgeschoben
Emsland – Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines ausländischen Staatsangehörigen abgewiesen. Begründet wurde das Urteil damit, dass auch nach der Haftstrafe, die der Mann zur Zeit verbüßt, damit zu rechnen sei, dass er weitere Straftaten begehe. Der Mann hat als Mitglied einer Bande mehr als einhundert, zum Teil schwere Delikte verübt. Heute wurde darüber entschieden ob der Landkreis Emsland den Mann abschieben darf. Er war vom Landgericht zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der Kreis ordnete aus der Haft heraus die Abschiebung an. Außerdem untersagte er dem Mann eine erneute Einreise in den nächsten vier Jahren.