Verminderte Schuldfähigkeit im Fall des Lingener Wohnheim-Brandes
Lingen – Nach dem Brand in einem Lingener Wohnheim hat das Amtsgericht Lingen eine 26-jährige Frau zu einer Geldstrafe verurteilt. Das geht aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor. Der Frau wurde eine versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Verklagt worden sei die Frau wegen Sachbeschädigung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von insgesamt 100 Euro. Die Frau habe zugegeben, einen Plastikmülleimer und eine DVD-Hülle in Brand gesetzt zu haben, um in dem Feuer zu sterben. Ein psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass die Angeklagte neben einem ADHS-Syndrom auch an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide. /ha