Verfahren gegen Papenburger eingestellt – Mann erhält Haftentschädigung
Papenburg. Ein Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen einen Mann aus Papenburg ist heute eingestellt worden. Der Papenburger soll bereits im Spätsommer 1993 einem Mann mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Daraufhin war der Papenburger untergetaucht und konnte erst in diesem Jahr per Haftbefehl aus Irland nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Richter am Landgericht Osnabrück konnten dem Mann bei seiner Messerattacke keinen Vorsatz nachweisen, sondern ihn lediglich wegen schwerer Körperverletzung belangen. Die ist allerdings mittlerweile verjährt. Für die Zeit in der U-Haft erhält der Papenburger nun etwa 1800 Euro Entschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.