Verbotenes Antibiotikum in einem Grafschafter Rinderbetrieb nachgewiesen
Nordhorn. Das Landesamt für Lebensmittelsicherheit hat bei Futtermittelproben eines rinderhaltenden Betriebes jetzt Rückstande des verbotenen Antibiotikums Furazolidon gefunden. Der Betrieb hatte verseuchtes Futtermittel aus den Niederlanden erhalten. Bei zwei weiteren Betrieben waren die Tests negativ. Der betroffene Betrieb darf das Fleisch der Tiere vorerst nicht verkaufen. Proben des Fleisches werden zur Zeit im Labor untersucht. Sollte das Fleisch auch Antibiotika-belastet sein, darf es nicht als Lebensmittel verkauft werden.