Urteil gegen Frau wegen Veruntreuung abgemildert

Spahnharrenstätte. Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil gegen eine Frau aus Spahnharrenstätte wegen Veruntreuung abgemildert. Die 48-jährige hatte Geld ihres Arbeitgebers für private Zwecke veruntreut. Vom Amtsgericht war sie im Sommer deswegen zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht setzte die Strafe nun zur Bewährung aus.

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