Tod durch Felgenreiniger: Staatsanwaltschaft schließt Unglücksfall nicht aus
Lingen. Im Fall des verstorbenen 17-jährigen, der zuvor Felgenreiniger getrunken hatte, will die Staatsanwaltschaft einen Unglücksfall nicht ausschließen. Man gehe nicht von Vorsatz aus, sagte ein Sprecher gegenüber der ems-vechte-welle. Klar sei, dass der Reiniger in eine andere Flasche gefüllt wurde. Und der 17-jährige habe gewusst, dass er diesen Reiniger trinkt, weil er damit zuvor die Felgen des Autos seines Vaters gereinigt hatte. /mk