Grafschaft Bentheim

Stromlieferverträge zwischen Grafschaft und NVB

Als Verbraucher werden wir regelmäßig daran erinnert, unsere Strom-, Gas- und Wasserverträge zu überprüfen. Die Preise und Tarife verändern sich so oft, dass ein Vertragswechsel manchmal sinnvoll ist. So einfach ist das bei der Verwaltung nicht. Wenn ein Vertrag mit einem Energieversorger ausläuft, muss europaweit ausgeschrieben werden. Den Zuschlag für die Lieferung elektrischer Energie für die Gebäude des Landkreises Grafschaft Bentheim hat ein Grafschafter Unternehmen erhalten. Heiko Alfers berichtet:

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