Stallpflicht für Geflügel in der Grafschaft Bentheim verlängert
Grafschaft Bentheim. Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Grafschaft Bentheim wird über den 28. Februar 2017 hinaus verlängert. Dieser Schritt sei im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg notwendig, um die Einschleppung in die heimischen Hausgeflügelbestände zu verhindern, so der Kreis in einer Pressemitteillug. Die Grafschaft Bentheim ist ein Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel. Auch bei gesunden Wasservögeln oder in deren Kot wurden Erreger gefunden. Daher wird vermutet, dass Wildvögel das Virus ausscheiden und verbreiten können, ohne selbst zu erkranken./wp