Stallpflicht für Geflügel im Emsland bleibt bestehen

Emsland / Grafschaft Bentheim – Die Aufstallungspflicht für Geflügel in der Region bleibt weiterhin bestehen. So steht es in einer Pressemitteilung der beiden Landkreise. Es besteht immer noch Gefahr der Einschleppung des H5N8-Virus durch Wildvögel. Hintergrund ist, dass das Virus zwischenzeitlich in verschiedenen Wildvogelarten, wie beispielsweise Enten und Möwen nachgewiesen werden konnte. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr unverändert hoch ein. Sämtliches gehaltenes Geflügel ist daher weiterhin in geschlossenen Ställen zu halten. Das Aufstallungsgebot besteht seit dem 21. November 2014. Zu dieser Zeit wurde in einem Entenmastbetrieb im nördlichen Emsland das Virus festgestellt. /av

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