Stadt sah keine rechtliche Grundlage für Kontrolle der Leiharbeiter-Unterkunft

Papenburg. Die Stadtverwaltung hatte keine rechtliche Grundlage, die Leiharbeiter-Unterkunft zu kontrollieren, die am Samstag in der Landsbergstraße abgebrannt ist. So steht es heute in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus. Artikel 13 garantiere die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieser dürfe nur bei Gefahr in Verzug oder mit richterlichen Beschluss umgangen werden. Die zahlreichen Hinweise hätten dagegen keine Rechtssicherheit für einen solchen Schritt gegeben. Die Verwaltung kündigte außerdem an, einen Verhaltenskodex einführen zu wollen. Vorbild soll Sögel sein.

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