Staatsanwaltschaft prüft Situation von Leiharbeitern

Papenburg – Nach dem tödlichen Brand in einer Sammelunterkunft für Leiharbeiter ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Dabei gehe es aber nicht um einen konkreten Beschuldigten, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Vielmehr hätten die Ermittlungen ergeben, dass die Leiharbeiter der Meyer Werft die gleichen Arbeitsbedingungen haben, wie die Festangestellten. Auch gegen das Leiharbeits-Unternehmen SDS aus Emden, das seine Arbeiter in der abgebrannten Unterkunft beherbergte, werde nicht ermittelt. Es gehe mehr um die grundsätzliche Frage nach der Situation von Werkunternehmen. Dabei konzetriere sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf das eventuelle Ungleichgewicht zwischen Leih- und festangestellten Arbeitnehmern. Die müssen laut Arbeitsgesetz gleich behandelt werden. Außerdem gelten auch für Leiharbeiter die gleichen Regeln was Krankenversicherung und Pausenzeiten betrifft. Nachdem vor knapp zwei Wochen zwei Leiharbeiter der Meyer Werft beim Brand einer Sammelunterkunft ums Leben gekommen waren, war das Thema wieder in die Öffentlichkeit gerückt.

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