Uelsen

SG-Rat-Wahl in Uelsen war nicht rechtens

Uelsen. Die Wahl zum neuen Ersten Samtgemeinderat im März war nicht rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden, melden die „Grafschafter Nachrichten“. Damit bestätigten die Richter dort das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Osnabrück. Das befand, dass die Samtgemeinde beim Verfahren Fehler gemacht habe. Aufgeflogen war dies durch die Klage einer unterlegenen Kandidatin. Der Rat der Samtgemeinde soll nun in der kommenden Woche die Neuausschreibung der Stelle beschließen. /mk

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