Haren

Prozess gegen 21-Jährigen aus Haren

Haren. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt heute in einem Berufungsverfahren dem Fall eines 21-jährigen aus Haren. Der Mann soll im April des vergangenen Jahres zweimal einen Abfallsack im Bereich des Schlafraums einer städtischen Unterkunft in Haren-Fehndorf angezündet haben. Wiederholt löschte einer der drei Mitbewohner des Mannes die Brände. Beim Versuch einen dritten Müllsack anzuzünden, wurde der Angeklagte von seinem Mitbewohner zur Seite gestoßen. Später habe der Angeklagte mit Glasflaschen nach seinem Mitbewohner geworfen und ihn dadurch verletzt. Außerdem soll er ihm mit einem Gegenstand eine Schnittwunde am Oberarm zugefügt haben. Bei dem Feuer, das der Angeklagte anschließend gelegt haben soll, brannte der Schlafraum vollständig aus. Es entstand ein Sachschaden von etwa 103.000 Euro. Das Amtsgericht Meppen hat den Mann bereits im September 2015 wegen schwerer Brandstiftung in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

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