OVG lässt Klage gegen Studentenwerksbeiträge zu
Lingen – Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage eines Studenten gegen die Studentenwerksbeiträge der Hochschule Osnabrück zugelassen. Der AStA-Vorsitzende hatte sich dagegen gewehrt, die Beiträge zu zahlen, obwohl die dafür versprochenen Leistungen noch nicht verfügbar sind. Eigentlich dient das Geld zum Unterhalt der Mensa, der Schaffung von Wohnheimsplätzen oder der Kinderbetreuung auf dem Campus. Dies sei aber am Campus Lingen nach wie vor nicht gewährleistet. Lediglich eine psychologische Beratungsstelle sei mittlerweile entstanden. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte dem Studentenwerk in erster Instanz Recht gegeben. Wann über den Fall verhandelt wird, steht noch nicht fest.