Nordhorn

Nordhorner Stadtverwaltung erinnert Bürger an Pflichten des Winterdienstes

Nordhorn – Die Nordhorner Stadtverwaltung erinnert die Bürgerinnen und Bürger an die Regelungen zum Winterdienst und die damit verbundenen Pflichten. In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Wohnbereichen, auf allen Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen ist der Winterdienst Sache der Grundstückseigentümer. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt auch für die nicht bebauten Grundstücke. An Werktagen müssen die Gehwege von 7.00 bis 22.00 Uhr begehbar gemacht werden. An Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 22.00 Uhr. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden. Auf Gehwegen muss in einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden. Bei Glätte müssen abstumpfende oder auftauende Mittel eingesetzt werden.

Hier[nbsp]finden Sie alle Informationen und Regelungen zum Winterdienst.

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