Neue Regelungen ab dem 1. Januar in der Pflege
Meppen – Über 250 Fachkräfte aus der ambulanten und stationären Pflege haben sich bei einem Workshop im Kossehof über die neuen gesetzlichen Änderungen in der Pflege informiert. Das hat der Landkreis Emsland mitgeteilt. Ziel der Veranstaltung war es, alle Pflegeeinrichtungen frühzeitig darüber zu informieren, welche Veränderungen ab dem 1. Januar 2017 beim Pflegestärkungsgesetz II in Kraft treten. Zukünftig werde es nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade geben. Außerdem werden alle Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Eigenanteil zahlen. Dafür sollen die Leistungen in der ambulanten und teilstationären Pflege ausgebaut werden. /ha