Emsland

Neue Regeln für Wohnimmobilienverwalter und Immobilenmakler

Emsland – Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass seit dem 1. August im Gewerberecht neue Regeln für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler gelten: Jetzt brauchen auch Verwalter von Wohnimmobilien für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, wie dies für Immobilienmakler und andere bereits seit 1974 gilt. Außerdem müssen die Verwalter und die Makler sich nun innerhalb von drei Jahren jeweils 20 Stunden fachlich weiterbilden. Erlaubnisbehörden sind in Niedersachsen die Industrie- und Handelskammern. / lc

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