Grafschaft Bentheim

Naturschutzgebietsverordnung für Hügelgräberheide aktualisiert

Grafschaft Bentheim – Der Landkreis Grafschaft Bentheim aktualisiert die Naturschutzgebietsverordnung für die Hügelgräberheide Halle Hesingen. Um die natürliche Vielfalt an Lebensräumen und Arten in der Grafschaft zu erhalten und weiter entwickeln zu können hat der Kreistag die seit 1984 bestehende Naturschutzgebietsverordnung „NSG Hügelgräberheide Halle Hesingen“ nach den Richtlinien der Europäischen Union aktualisiert. Es handelt sich um ein ca. 20 ha großes Heidegebiet, das neben seiner Bedeutung für eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten auch von kulturhistorischer Bedeutung ist. Es beherbergt 14 Hügelgräber und Reste so genannter Wölbäcker aus der Bronzezeit. /SoS

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