Naturschutzbehörde Grafschaft Bentheim bittet um Rücksichtnahme
Grafschaft Bentheim. Die Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim weißt darauf hin, dass Naturschutzgebiete auch im Winter nur innerhalb der gekennzeichneten Wege betreten werden dürfen. Das gilt auch für Schlittenfahrer und Rodler, die in den letzten Tagen vermehrt in Naturschutzgebieten gesehen wurden. Die Naturschutzbehörde bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die Vorschriften zu informieren./wp