NABU kämpft weiter gegen die Aufhebung der Schonzeit von Rabenkrähen
Grafschaft Bentheim. Der Naturschutzbund, kurz NABU, hat im Streit um die Aufhebung der Schonzeit von Rabenkrähen eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte zuletzt einen Antrag des NABU aus formalen Gründen abgelehnt. Ziel war es, dass der Kreis die Aufhebung der Schonzeit zurücknimmt. Der Kreis hatte 2013 die Jagdzeiten auf Rabenkrähen ausgedehnt, weil die Vögel innerhalb eines Jahres einen Schaden in der Landwirtschaft in Höhe von 235.000 Euro verursacht hatten und andere Arten gefährdeten. Laut NABU sei aber nicht erkennbar, dass durch die verkürzte Schonzeit die ganzjährig verursachten Schäden vermieden werden könnten und die Landwirte bereits alle möglichen Schutz- und Abwehrmaßnahmen ergriffen haben./wp