Georgsdorf

NABU begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zum Windpark Georgsdorf

Georgsdorf – Die acht genehmigten Windkraftanlagen in Georgsdorf dürfen nach wie vor nicht gebaut werden. Das hat die Regionalgeschäftsstelle des Naturschutzbundes (NABU) Grafschaft Bentheim mitgeteilt. Kurz vor Weihnachten habe das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück zum Windpark Georgsdorf bestätigt und damit dem Naturschutzbund Niedersachsen auch in zweiter Instanz Recht gegeben. Der Vorsitzende des NABU Grafschaft Bentheim, Gerhard Busmann, begrüßt die Entscheidung und machte in einer Mitteilung deutlich, dass in Georgsdorf die artenschutzrechtlichen Belange deutlich überwiegen. Die Gerichte hätten dies nun bestätigt. Ende 2016 war der Windpark Georgsdorf vom Landkreis genehmigt worden. Dagegen hatte der NABU Widerspruch eingelegt und in einem Eilverfahren einen Baustopp beantragt. Nun hofft die Organisation, dass der Landkreis die Genehmigung aufgebt, um weitere langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. /ha

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