Papenburg

Masterplan Ems 2050: Kein Vertragsverletzungsverfahren

Papenburg – Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten des „Masterplan Ems 2050“ hat die EU-Kommission eine positive Konsequenz aus den bisherigen Umsetzungen gezogen. Wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, verzichtet die Kommission auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ihren Beschluss verbindet die Behörde mit der Auflage, dass sie halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Plans unterrichtet wird. Grund für das zuvor eingeleitete Pilotverfahren waren Verstöße gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie an der Ems. Der „Masterplan Ems 2050“ sieht vor, dass Sohlschwellen am Emssperrwerk in Gandersum, drei große Tidespeicherbecken und ein Tidesteuerungsbetrieb die Wasserqualität in der Ems verbessern. Außerdem sollen rund 700 Hektar Land erworben werden, um seltenen Wasservögeln einen Lebensraum zu geben. /ha

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