Meppen

Mann aus London wegen leichtfertiger Geldwäsche vor Osnabrücker Landgericht

Meppen – Ein 24-jähriger Mann aus London muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten. Ihm wird leichtfertige Geldwäsche in zwei Fällen vorgeworfen. Das Amtsgericht Meppen hatte den Mann deshalb bereits im November 2016 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll zwei Mal Flüge im Internet gebucht haben. Bezahlt haben soll er sie mit fremden Kreditkarten, wobei die Inhaber der Karten kein Einverständnis zu den Buchungen gegeben haben sollen. Die Verhandlung beginnt heute um 9:15 Uhr.

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