Emsland

Landkreis Emsland verlängert Aufstallungspflicht für Geflügel

Emsland – Der Landkreis Emsland wird die Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel verlängern. Das teilt der Landkreis mit. Eine dafür notwendige Allgemeinverfügung wird am 1. Februar in Kraft treten. Danach ist Geflügel weiterhin ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer ausreichenden Schutzvorrichtung zu halten. Der Landkreis Emsland erlässt die Verfügung in Abstimmung und gemeinsam mit den Landkreisen in Weser-Ems. Die neue Aufstallungspflicht gilt bis zum 30. April. Hintergrund ist eine Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts zur Entwicklung der Geflügelpest in den vergangenen Monaten, wovon es einen Ausbruch vor wenigen Tagen in der Gemeinde Gersten gab

Geschrieben von