Landgericht verhandelt wegen fahrlässiger Tötung gegen Werlter
Werlte. Ein Werlter steht heute in einem Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der 46-jährige soll im Winter letzten Jahres auf der L62 in Richtung Spahnharrenstätte mit seinem Auto zu schnell unterwegs gewesen sein. Deshalb soll der Werlter auf ein vor ihm fahrendes Gespann aufgefahren und auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Daraufhin sei sein Auto mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen sein, dessen Fahrer an seinen Verletzungen starb. Der mutmaßliche Unfallverursacher aus Werlte ist bereits vom Amtsgericht Meppen zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht Osnabrück hat um 9 Uhr begonnen.