Landgericht spricht Mann aus Haren im Berufungsverfahren frei
Haren – Das Osnabrücker Landgericht hat heute einen 23-jährigen Mann aus Haren freigesprochen, der vom Meppener Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 1450 Euro verurteilt worden war. Der Angeklagte soll einer Frau nachgestellt haben, indem er ihr nach Beendigung der Beziehung immer wieder über soziale Netzwerke geschrieben habe, dass er sie liebe. Außerdem soll er ihr mehrfach auf dem Heimweg von der Ausbildung aufgelauert haben. Die Vorwürfe haben sich laut dem Gericht in dem Berufungsverfahren nicht bestätigt. Das Urteil des Meppener Amtsgerichtes wurde aufgehoben. /ha