Landgericht setzt Strafe gegen einen 43-Jährigen aus Haren herab
Haren – Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil gegen einen 43-jährigen Mann aus Haren heruntergestuft. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Meppen ihn wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Er soll mit seinem Schwiegervater eine Cannabis-Plantage betrieben haben. Das Landgericht verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. /ig