Landgericht gibt Werlter Schuld am Unfalltod eines Autofahrers
Werlte. Ein Werlter ist auch im Berufungsverfahren der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er war im Winter letzten Jahres auf der L62 in Richtung Spahnharrenstätte zu schnell mit dem Auto unterwegs. Deshalb ist der Mann aus Werlte auf ein vor ihm fahrendes Gespann aufgefahren und auf die Gegenfahrbahn geraten, wo er er mit einem anderen Auto zusammenstieß. Dessen Fahrer starb an seinen Verletzungen. Das Landgericht Osnabrück hat den Unfallverursacher gestern verwarnt und zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Verstößt er gegen die Bewährungsauflagen wird eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro fällig. Dazu hatte ihn das Amtsgericht Meppen auch schon verurteilt.