Landessozialgericht verurteilt Paar aus Werlte zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen
Werlte – Weil sie unrechtmäßig Hartz IV bezogen haben, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) ein Ehepaar aus Werlte verurteilt. Das Paar hatte seit dem Jahr 2005 sogenannte Grundsicherungsleistungen bezogen. Diese hatten sie erhalten, weil sie beim Jobcenter kein verwertbares Vermögen angegeben hatten. Ende 2014 erfuhr das Jobcenter jedoch von einem Schwarzgeldkonto des Ehemannes in der Schweiz. Auf diesem befanden sich etwa 147.000 Euro. Der Angeklagte bestritt in der Verhandlung, dass es sich dabei um sein Vermögen handle. Ohne dieses Geld hätte das Paar nach Auffassung des Gerichtes seinen aufwendigen Lebensstil inklusive dem Schulgeld für das Privatgymnasium seiner Söhne aber nicht finanzieren können. Deshalb verurteilte das Gericht das Paar nun zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen in Höhe von 175.000 €. Kurz vor der Entscheidung des Gerichtes sind sechs weitere Berufungen eingegangen. Das Paar verlangt weiterhin Leistungen vom Jobcenter./wp