Kriminalprävention: Strafverschärfung bei Angriffen

Seit gut einem Jahr sieht das Gesetz vor, daß tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte wie Feuerwehr, Sanitäter usw. härter bestraft werden – und zwar mit mindestens drei Monaten Haft. Diese Gesetzesverschärfung war notwendig geworden, weil tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte immer mehr zunahmen. Wie sehr, erfahrt ihr hier von Uwe van der Heiden, Polizei-Oberkommissar in Nordhorn.

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