Kein Gefängnis für „Hitlergruß“; Lingener bekommt Bewährungsstrafe
Lingen – Ein 23-jähriger Mann aus Lingen muss doch nicht ins Gefängnis. Das ist das Urteil eines Berufungsverfahrens vor dem Osnabrücker Landgericht. Der 23-Jährige soll unter Alkoholeinfluss mehrmals den Hitlergruß gezeigt und Nazi-Parolen gerufen haben. Das Amtsgericht Meppen hatte ihn dafür zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Urteil weitestgehend, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Darüber hinaus muss der Mann 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den Kontakt zur Organisation Aussteigerhilfe Rechts suchen. Sie soll den Neonazi bei Ausstieg aus der Szene betreuen. Der 23-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zugegeben.