Emsland

IHK: Bäckereien, Gärtnereien, Zeitungsläden dürfen an den Feiertagen öffnen

Emsland/ Grafschaft Bentheim. In Niedersachsen dürfen nicht nur an Ostersonntag sondern auch an Ostermontag Blumen und Brötchen verkauft werden. Darauf weist heute die Industrie- und Handelskammer für die Region hin. Auch an Karfreitag darf demnach für drei Stunden so genannter „täglicher Kleinbedarf“ verkauft werden. Neben Gärtnereien und Bäckereien betrifft das auch Zeitungsläden. In NRW dürfen die Geschäfte nur am ersten Feiertag öffnen. /mk

Geschrieben von