Meppen

Hundehalterin muss Arztkosten nach Biss ihres Hundes zahlen

Meppen – Die Halterin eines Mischlingshundes muss Schadensersatz zahlen, nachdem ihr Hund einen Sennenhund gebissen hat. Das schreibt die Neue Osnabrücker Zeitung. Die Entscheidung sei im Meppener Amtsgericht gefallen. Der Vorfall habe sich in einer Hundeschule ereignet. Der Hund der Angeklagten hatte offenbar nach einem Sennenhund geschnappt. Das Tier habe danach stark geblutet und sei tierärztlich versorgt worden. Das Amtsgericht sei davon überzeugt gewesen, dass die Halterin ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei. Ein Mitverschulden des Betreibers der Hundeschule als auch der Halterin des Sennenhundes habe das Gericht ausgeschlossen. Die Hundebesitzerin muss laut dem Bericht nun die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Arztrechnung von über 200 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. /ha

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