Häftling äußert sich zu eingeschmuggeltem Handy, gesteht aber nicht

Meppen. Im Betrugsverfahren gegen einen Häftling hat es heute vorm Landgericht noch kein Urteil gegeben. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der ems-vechte-welle. Der Angeklagte habe sich zur Tat eingelassen, aber nicht gestanden. Die Freundin des 32-jährigen soll ihm im Dezember 2013 unerlaubterweise ein Handy ins Gefängnis geschmuggelt haben. Als die Frau sich kurze Zeit später von dem 32-jährigen trennte, gab er ihr das Handy aber nicht zurück, sondern verkaufte es für 400 Euro. Allerdings verschickte er das Handy nie an den Käufer, obwohl das Geld überwiesen wurde. Im Januar 2014 wurde das Handy bei dem Mann gefunden und an seine Ex-Freundin zurückgegeben. Die erschlichenen 400 Euro soll der Angeklagte ausgeben haben. Wegen Betrugs hatte das Amtsgericht Meppen den Mann in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Urteil wird nun am 20.Januar erwartet. /mk

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