Geringe Geldstrafen nach Körperverletzungen
Meppen – Das Amtsgericht hat zwei junge Männer in unterschiedlichen Verhandlungen zu Geldstrafen verurteilt. Das schreibt die Neue Osnabrücker Zeitung. Ein Mann sei mit der Zahlung von 100 Euro an die Konfliktstelle des SKM davongekommen, nachdem er einem Mann in einer Diskothek mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Der Verurteilte sei zur Tatzeit betrunken gewesen und habe den Mann an Nase und Oberlippe verletzt. Er habe die Tat eingeräumt. Im anderen Fall habe ein junger Handwerker aus Haselünne einem 19-Jährigen in den Daumen gebissen. Bei dem Streit sei es um eine verschlossene Toilettentür gegangen. Auch in diesem Fall habe das Gericht vorgeschlagen, den Fall gegen eine Zahlung von 100 Euro einzustellen. Die Staatsanwältin habe laut dem Bericht zugestimmt. /ha