Gericht verwirft Berufung wegen Beleidigung und Nachstellung
Nordhorn. Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung gegen einen Nordhorner wegen Beleidigung und Nachstellung verworfen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers galt das für beide Berufungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der 35-jährige hat seine Opfer trotz Kontaktverbots mehrfach belästigt und verfolgt. Es bleibt somit bei einer Haft von einem Jahr und zwei Monaten. Außerdem verliert er für zwei Jahre seinen Führerschein. /mk