Gastwirt muss sich nach Vergewaltigung nicht an Schmerzensgeld beteiligen

Dörpen. Ein Gastwirt muss sich nach einer Vergewaltigung einer Frau vor drei Jahren nicht an den Schmerzensgeldzahlungen beteiligen. Eine entsprechende Berufung hat jetzt das Oberlandesgericht in Oldenburg abgelehnt. Geklagt hatte der Vergewaltiger. Er hatte nach einer Feier bei dem Wirt betrunken eine Frau brutal vergewaltigt und war zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. In diesem Zivilverfahren begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung damit, dass das Jugendschutzgesetz Jugendliche vor Verwahrlosung und körperlichen Schäden schützen aber nicht von Straftaten unter Alkoholeinfluss abhalten soll. Das Gericht schloss eine Revision aus. Der Kläger kann aber noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. /mk

Geschrieben von