Für Rabenkrähen in der Grafschaft ist weiter Schonzeit
Grafschaft Bentheim. Rabenkrähen dürfen in der Grafschaft erst ab dem 1.August gejagt werden. Der Landkreis setzt damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um. Dort hatte der NABU gegen eine Verordnung des Kreises geklagt, mit der die Schonzeit von Rabenkrähen bereits am 6.Juni geendet hatte. Eine endgültige Entscheidung fällt allerdings erst in einem Normenkontrollverfahren. Dies ist noch nicht terminiert.