Flüchtling wegen versuchter sexueller Nötigung vor Gericht
Wietmarschen. Vor dem Landgericht in Osnabrück hat am Vormittag das Berufungsverfahren gegen einen Flüchtling aus Wietmarschen wegen versuchter sexueller Nötigung begonnen. Der 33-jährige soll im April eine Frau in seiner Unterkunft nach dem Kennenlernen in einer Diskothek geküsst und bedrängt haben. Das Urteil wird nächsten Freitag erwartet. In erster Instanz war der Angeklagte zu anderthalben Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. /mk