Fleisch aus Grafschafter Legehennenbetrieben nicht mit Fipronil belastet
Grafschaft Bentheim. Die Tiere aus den drei gesperrten Legehennenbetrieben in der Grafschaft Bentheim können ohne Bedenken geschlachtet werden. Wie der Landkreis mitteilt, fiel eine Überprüfung des Fleisches auf Fipronil in allen Fällen negativ aus. Damit können die Tiere zur Schlachtung und somit zum Verzehr freigegeben werden. Die Schlachterlaubnis bedeute aber nicht, dass die Sperrung der Betrieben aufgehoben werden kann oder die Eier verkauft werden dürfen, so Dr. Hermann Kramer, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbaucherschutz beim Landkreis. Die Sperrung werde erst aufgehoben, sobald die Ställe leer, gereinigt und mit neuen Hennen besetzt seien. Zudem müssen entnommene Proben frei von Giftstoffen sein. Das könne noch bis zu zwei Monate dauern./wp