Es bleibt bei 2 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe für 40jährigen
Nordhorn – Im Berufungsverfahren gegen einen 40jährigen Mann aus Osnabrück wurde das Urteil des Amtsgericht Nordhorn nur leicht abgeändert. Anstatt einer Sperrfrist von 12 Monaten zur Erlangung einer Fahrerlaubnis, ist die Frist auf 6 Monate herabgesetzt worden. Es blieb allerdings bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Darüber hinaus hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Mann war im vergangenen Jahr wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Nordhorn verurteilt worden. Der Angeklagte war daraufhin in Berufung gegangen. /sms