Erstattung von „Frühjahrs-Funkel“-Karten
Papenburg – Käufer der Karten für das „Frühjahrs-Funkeln“ im April bekommen ihr Geld zurückerstattet. So heißt es in einer Pressemitteilung von heute Vormittag. Wie schon angekündigt, fällt die Veranstaltung dieses Jahr aus. Jeder Käufer erhält den Kartenkaufpreis an der Stelle zurück, wo die Karte erworben wurde. Das gilt auch für die Landesgartenschau-Geschäftsstelle. Anders als bei Online-Ticket-Händlern und weiteren Vorverkaufsstellen, ist die LGS-Geschäftsstelle am Ölmühlenweg nur noch bis Ende März besetzt. Danach stellt sie ihren Betrieb ein. Käufer, die ihre Karten dort erworben haben, werden gebeten die Rückerstattung des Kaufpreises bis Monatsende zu verlangen, danach sind Erstattungen nicht mehr möglich. /av