Ein Jahr Haftstrafe für einen Lingener wegen Schwarzarbeit
Lingen – Das Amtsgericht Lingen hat einen 52-jährigen Mann aus Lingen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil bezieht sich auf 37 Fälle und wurde zu einer Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Der 52-jährige Geschäftsführer aus der Baubranche hatte zwischen 2010 und 2013 die Geschäfte eines Unternehmens geleitet, obwohl es formell vom Sohn des Verurteilten geführt worden war. Die Arbeitnehmer des Unternehmens hatte er laut einer Mitteilung des Hauptzollamtes Osnabrück nicht bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet und vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Beschuldigten gestanden haben. So sei ein Schaden von rund 165.000 Euro für die Sozialkassen entstanden. Das Urteil des Amtsgerichtes ist rechtskräftig. /ha