Drohung und Erpressen eines DSL-Routers war Nötigung
Lingen – Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Lingen hat heute das Verfahren gegen einen 31-jährigen Mann wegen des Vorwurfs der räuberischen Erpressung gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Mann an der alten Josefstraße in Lingen bis zu einem Parkplatz verfolgt zu haben. Er habe ihn anschließend am Verlassen des Parkplatzes gehindert und ihm damit gedroht, ins Gesicht zu treten, wenn er ihm keinen DSL-Router herausgebe. Das Opfer sei der Forderung dann nachgekommen. Das Gericht bewertete den Vorfall heute als Nötigung und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro für den Tierschutzverein vorläufig ein. /ha