Brandstiftung in Bockhorst nicht ausgeschlossen

Bockhorst. Bei einem Gebäudebrand im August könnte es sich um Brandstiftung handeln. Das meldet die Polizei. Die Versicherung hat deswegen eine Belohnung von 7.500 Euro ausgesetzt. Besonders Personen oder Fahrzeuge, die in der Nacht auf dem Grundstück oder in der Umgebung aufgefallen sind, sind dabei von Interesse. Am Morgen des 11.August war ein unbewohntes Haus an der Kirchstraße in Flammen aufgegangen. Bei dem Feuer entstand ein Sachschaden von 70 Tausend Euro.

Foto © Polizei

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