BGH soll sich mit Schmerzensgeld nach Dörpener Vergewaltigung beschäftigen
Dörpen. Der Rechtsstreit um die Beteiligung eines Gastwirtes an den Schmerzensgeldzahlungen eines Vergewaltigungsopfers soll den Bundesgerichtshof beschäftigen. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ meldet will der Anwalt des Vergewaltigers Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Sein Mandant hatte einen Gastwirt verklagt, bei dem er sich als Jugendlicher vor der Tat betrinken konnte. Das Oberlandesgericht in Oldenburg hatte allerdings ein Urteil des Landgerichts bestätigt, dass der Wirt nicht zahlen muss. Die Tat war im Sommer 2010. /mk