BGH entscheidet über Massengentest von Dörpen
Dörpen. Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag über einen Massengentest, der nach einer brutalen Vergewaltigung 2010 in Dörpen durchgeführt wurde. Die Polizei war über die Proben des Vaters und des Onkels des mutmaßlichen Täters dem jungen Mann auf die Spuren gekommen. Laut Strafprozessordnung durften die Beamten die beiden Proben allerdings nicht entanonymisieren. Deswegen hatten die Anwälte des damals 16-jährigen geklagt. Er war 2010 für den freiwilligen Test zu jung. Das Landgericht Osnabrück hatte den Dörpener zu fünf Jahren Haft verurteilt.