Betreuungsgeld für Eltern
Emsland – Ab dem 1. August können Eltern Betreuungsgeld beantragen. Der Anspruch besteht für Eltern, deren Kinder nach dem 31.Juli 2012 geboren worden sind. Der Antrag ist von einem sorgeberechtigten Elternteil zu stellen, bei dem das Kind auch lebt. Ein Anspruch besteht in der Regel ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Insgesamt haben Eltern für die Dauer von höchstens 22 Monaten Anspruch auf das Betreuungsgeld. Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke sind beim Landkreis Emsland erhältlich.
Im Papenburger Rathaus liegen die Anträge für das Betreuungsgeld bereits aus.